Copyright einmal anders:
Nur Gratisaufführungen sind erlaubt

 Die Aufführung des Werkes sowie das Vervielfältigen von Noten darf nur gratis geschehen. Eine auch nur stückweise Aufführung im Rahmen eines bezahlten Programmes ist ein Widerspruch in sich.

 Zum ganzen Projekt gehört nämlich unbedingt dazu, dass die Aussage des Werkes tatsächlich und nicht nur schauspielerisch vermittelt wird: Sänger, Instrumentalisten und sämtliche Mitarbeiter, die inhaltlich mit der Botschaft des Loslösens von Geldanhäufung einverstanden sind, können sie nur gratis bzw. auf eigene (evtl. aufgeteilte) Kosten vermitteln und wirken daher am ganzen Projekt absolut kostenlos mit (und beanspruchen z.B. auch kein Entgelt für Fahrtspesen usw.).

Wenn aber - auch nur teilweise - Leistungen bezahlt werden, liegt über der Aufführung kein Segen. Amen.